Beschwerdemanagement

Um die Rechte der Kinder und Jugendlichen in der Einrichtung zu sichern, installieren wir Strukturen, die den Vorgaben des § 79a SGB VIII ReGE (Qualitätsentwicklung in der Jugendhilfe) entsprechen. Dazu gehört der Schutz vor Gewalt und die Möglichkeit zur Beschwerde. Die Kinder und Jugendlichen der Einrichtung sowie deren Angehörige können sich permanent telefonisch an die Hausleitung wenden und Beschwerden formulieren – die Telefonnummer hängt offen zugänglich im Haupthaus aus. Die Fachkräfte, bei denen eine Beschwerde aufläuft, sind zuständig für eine wertschätzende Erfassung der Beschwerde, für die direkte Bearbeitung oder die korrekte Weiterleitung und für die Information von Leitung, Team oder betroffener Stelle. Alle Beschwerden werden im Rahmen der Übergabe entsprechend der Thematik, Tragweite und Relevanz bekanntgegeben.

Beschwerde management