Grundbetreuung

Die gruppenpädagogische Betreuung und Förderung durch pädagogische Fachkräfte im Sinne der KJVO umfasst das Sicherstellen der Basisversorgung und die notwendigen Leistungen im Bereich der Betreuung, Erziehung und Unterstützung, wie z.B.:

  1. Betreuung an 365 Tagen im Jahr
  2. Gewährleistung der Aufsichtspflicht und des Kinderschutzes
  3. Betreuungsleistungen in der Nacht in Form von Nachtbereitschaften
  4. Gestaltung des Wohnumfeldes und der Gruppenatmosphäre
  5. Befriedigung der existenziellen Grundbedürfnisse
  6. Strukturierung des Tages-, Wochen- und Jahresablaufs
  7. Freizeitgestaltung
  8. Geburtstagspartys, Feste und Feiern im Jahresablauf
  9. Einhaltung der Kinderrechte und der Partizipation im Betreuungsalltag

Grundbetreuung